Hinweis

Die hier enthaltenen Informationen umfassen lediglich eine unverbindliche Auswahl der in den jeweiligen Ländern geltenden Transport- und Einfuhrbeschränkungen. Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte die offiziellen Vertretungen des Bestimmungslandes.

Länderspezifische Einfuhrbestimmungen

 
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ISO Land  Letzte Änderung 
AT Österreich 28.09.2023
AU Australien 01.07.2019
BE Belgien 18.12.2013
BR Brasilien 07.12.2019
BY Belarus 18.03.2013
CA Kanada 18.03.2013
CN China (Volksrepublik) 19.06.2015
CU Kuba 18.03.2013
CZ Tschechien 15.11.2021
DE Deutschland 15.11.2022
DK Dänemark 20.01.2018
EC Ekuador 01.07.2015
EG Ägypten 18.03.2013
ES Spanien 01.04.2023
FR Frankreich 09.03.2022
GB Grossbritannien 21.02.2024
GR Griechenland 18.03.2013
HK Hongkong 21.10.2022
HU Ungarn 15.11.2021
IE Irland 16.12.2023
IL Israel 18.03.2013
IN Indien 05.08.2015
IT Italien 19.11.2014
JP Japan 18.03.2013
KR Korea, Republik (Südkorea) 18.03.2013
NL Niederlande 18.03.2013
NO Norwegen 01.01.2024
PE Peru 18.03.2013
PL Polen 18.03.2013
PT Portugal 18.03.2013
PY Paraguay 18.03.2013
RU Russische Föderation 26.07.2022
SE Schweden 26.10.2021
SG Singapur 19.06.2015
SI Slowenien 15.11.2021
SK Slowakische Republik 15.11.2021
TH Thailand 18.03.2013
TN Tunesien 18.03.2013
TR Türkei 18.03.2013
TW Taiwan (Chinesisches Taipei) 18.03.2013
US Vereinigte Staaten von Amerika 20.07.2024

Verbotene Inhalte

  • Druckerpatronen und Toner in alle nichteuropäischen Länder (Zone 2 für Briefsendungen / Zonen 4-6 für URGENT / PostPac International) sowie nach Grossbritannien und Nordirland
  • Kohlendioxid
  • Verdichtete Gase
  • Explosive Stoffe
  • Entzündliche Stoffe
  • Radioaktive Stoffe
  • Oxidträger, organische Peroxide
  • Giftige Stoffe
  • ätzende Stoffe
  • Gefährliche Stoffe (wie z. B. Trockeneis, Asbest, magnetische Stoffe)
  • Waffen, Kriegsmaterial und Munition
  • Lebende Tiere (Ausnahmen: Bienen, Blutegel, Seidenraupen, Schmarotzer und Zerstörer schädlicher Insekten)
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe (Ausnahmen: Stoffe, die zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach Ländern versandt werden, in denen diese zugelassen sind)
  • Unzüchtige und unsittliche Gegenstände
  • Banknoten und Edelmetall (Valoren B)

    Der Weltpostverein (Union Postale Universelle) publiziert auf ihrer Webseite eine Liste der zur Einfuhr im jeweiligen Bestimmungsland verbotenen Güter. Die Post übernimmt keine Verantwortung für die publizierten Inhalte.
    Link: Liste verbotene Güter

Unter bestimmten Bedingungen zugelassene Inhalte

  • Gefahrgut:

In wenigen Ausnahmefällen dürfen gegen Einholung einer obligatorischen Sonderbewilligung nach ausgewählten Ländern in beschränkten Mengen gefährliche Güter ins Ausland spediert werden. Weitere Informationen können unter Gefahrgut abgerufen werden (siehe www.post.ch/gefaehrlichegueter-international).
  • Pässe:

Sendungen mit Pässen werden vom Zoll des Bestimmungslandes genau kontrolliert. Diese Zollkontrollen können zu Verspätungen und sogar bis hin zu Beschlagnahmungen der Sendungen führen. Bitte beachten Sie, dass für gewisse Länder bezüglich der Einfuhr von Pässen restriktive Bestimmungen gelten. Informieren Sie sich vor einem Versand bei den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes.
  • Persönliche Effekten:

Die Einfuhr von persönlichen Effekten, wie gebrauchte Kleider und Schuhe o.ä., kann durch die Zollabfertigung verzögert werden und mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein. Länderspezifische Informationen können bei unserem Kundendienst unter +41 848 48 48 47 eingeholt werden.

URGENT-Sendungen:

Verbotener Sendungsinhalt

  • Der Versand von Gefahrgut im Sinne der IATA und des ADR (Luft- und Strassentransportgesetz) mit URGENT ist strikt verboten.
  • Der Versand von "Samsung Galaxy Note 7" ist bis auf Weiteres verboten.

Beispiele (Achtung: Liste ist nicht abschliessend):

  • Explosive, leicht entzündliche, radioaktive oder andere gefährlichen Stoffe
  • Stoffe, die für das Personal der Post und von TNT, für andere Sendungen oder die Einrichtungen der Post und von TNT eine Gefahr darstellen
  • Lebende Tiere
  • Pflanzen
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe (z. B. Beruhigungsmittel, Halluzinogene, Weckamine), Cannabidiol (CBD)
  • Unzüchtige oder unsittliche Gegenstände
  • Kriegsmaterial und Waffen
  • Medikamente an Privatpersonen (Ausnahme: an Aerzte, med. Institute und Apotheken adressierte Sendungen)
  • Wertpapiere (Valoren A)
  • Banknoten und Edelmetalle (Valoren B), Bijouterie
  • Urnen
  • Tabak und sämtliche Tabakwaren, sowie E-Zigaretten.

Bedingt zugelassener Sendungsinhalt:

Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen beim Versand von menschlichen oder tierischen Proben möglich (unkontaminierte Güter zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken).
Der Versand von Nahrungsmitteln und/oder verderblichen Gütern mit URGENT ist nur bedingt zugelassen.

Bei Fragen und im Zweifelsfall konsultieren Sie unseren URGENT-Kundendienst unter +41 800 45 45 45.

Swiss Post GLS

Nicht zugelassene Waren
Folgende Waren sind nicht zur Beförderung (Export und Import) zugelassen: Gefährliche Waren gemäss IATA- und ADR-Bestimmungen (Sprengstoff, Farben, Lacke usw.), lebende Tiere, Pflanzen und Saatgut (weitere Einschränkungen je nach verwendeter inco-term-Etikette möglich), Waffen aller Art1, verderbliche Waren, persönliche Effekten, sterbliche Überreste, Valuta oder Dokumente mit Nominalwert, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Waren mit einem Carnet A.T.A., alkoholhaltige Güter, temporär eingeführte Waren, Veredlungsverkehr (aktiv/passiv) sowie Nahrungsmittel. Ausnahmen sind mit Genehmigung von Swiss Post GLS möglich. Die Ware ist transportsicher zu verpacken.
Die Verwendung von Holzkisten und Paletten ist vorab abzuklären.
Der maximal zulässige Warenwert je Paket beträgt EUR 5'000. Mit einer Zusatzvereinbarung kann der maximal zulässige Warenwert je Paket auf EUR 10'000 erhöht werden.